AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der JustClose, einer Marke der Agentur mit Plan GmbH.
- § 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
- § 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
- § 3 Vertragsschluss und Vertragsinhalt
- § 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
- § 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- § 6 Verzug und Schadensersatz
- § 7 Garantien
- § 8 Haftung
- § 9 Verjährung
- § 10 Vertraulichkeit und Kommunikation
- § 11 Nutzungsrechte
- § 12 Referenznennung und Testimonials
- § 13 Widerrufsrecht (nur Verbraucher)
- § 14 Aufrechnung / Zurückbehaltung
- § 15 Datenschutz
- § 16 Laufzeit und Kündigung
- § 17 Änderungen der AGB
- § 18 Schlussbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der Agentur mit Plan GmbH, Schreberstr. 16, 90411 Nürnberg (nachfolgend: der Anbieter bzw. wir), handelnd unter der Marke JustClose, und ihren Kunden (nachfolgend: Du bzw. der Kunde) (gemeinsam: die Parteien) über die in § 2 dieser AGB beschriebenen Leistungen geschlossen werden, gleich ob diese per Fernkommunikationsmitteln wie das Internet, Telefon, E-Mail oder Videochat zustande kommen oder schriftlich.
(2) Die AGB gelten für alle Leistungen des Anbieters, insbesondere für die in § 2 dieser AGB beschriebenen Beratungs-, Marketing-, Sales- und Recruiting-Dienstleistungen sowie hierauf bezogene Done-for-You- und sonstige Leistungen.
(3) Wenn wir von uns und Dir als Parteien sprechen, dann meinen wir natürlich uns als Anbieter und Dich als Kunden, auch wenn Du nicht alleiniger Geschäftsführer bzw. Inhaber Deines Unternehmens bzw. Gewerbes bist, sondern Ihr zu zweit oder zu mehreren Geschäftsführer bzw. Inhaber seid. Auch wenn wir aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung das generische Maskulinum verwenden, ist damit keine Wertung verbunden und wir meinen alle Geschlechter.
(4) Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass er die Leistungen ausschließlich zu gewerblichen oder selbständig beruflichen Zwecken in Anspruch nimmt. Sollte der Kunde gleichwohl ausnahmsweise als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB anzusehen sein, gelten ergänzend die Sonderregelungen in § 4.7 und § 13 dieser AGB.
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.
(6) Maßgebliche Fassung dieser AGB ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige, durch Datum bzw. Versionierung gekennzeichnete Fassung. Diese wird dem Kunden im Rahmen des jeweiligen Angebots zugänglich gemacht und ist zusätzlich unter https://justclose.de/agb abrufbar.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen des Anbieters
Wir erbringen für unsere Kunden Beratungs-, Marketing-, Sales- und Recruiting-Dienstleistungen sowie hierauf bezogene Done-for-You- und weitere Leistungen für IT-Dienstleister und vergleichbare Unternehmen (nachfolgend: die Leistung). Es handelt sich hierbei insbesondere, wenngleich nicht abschließend, um die nachfolgenden Leistungen.
2.1 Beratung, Done-for-You- und Done-with-You-Leistungen
(1) Die Beratung umfasst individuell auf den Kunden zugeschnittene Leistungen, wie sie sich aus dem jeweiligen Angebot ergeben. Im Vordergrund stehen praxisorientierte Done-for-You- und Done-with-You-Leistungen wie der Aufbau eines CRM-Setups, die Erstellung von Werbekampagnen, Marketing-Setups, Onepager-Websites, Recruiting-Funnels und Automatisierungen. Die Leistungen folgen keinem festgelegten Lehrplan oder Lehrziel, sondern werden individuell nach Maßgabe Deines konkreten Bedarfs und Deiner konkreten Situation kuratiert und im Verlauf der Zusammenarbeit angepasst.
(2) Flankierend zur operativen Beratung und zur Ausführung der Done-for-You-Leistungen finden Beratungscalls statt. Diese sind nicht primär der Wissensvermittlung gewidmet, sondern dienen der konkreten Lösung situativer Herausforderungen, der Steuerung der Done-for-You-Leistungen und der individuellen Beratung des Kunden. Sie können je nach Angebot als Einzelcalls und/oder als Gruppencalls durchgeführt werden. Umfang und Frequenz ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
(3) Der Anbieter stellt dem Kunden im Rahmen einzelner Programme zudem Templates, Frameworks, Skripte sowie Schulungsvideos zur eigenständigen Nutzung im operativen Tagesgeschäft zur Verfügung. Diese sind als Bedienungsanleitung und Hilfsmittel zur Nutzung der bereitgestellten Done-for-You-Leistungen, Tools und Frameworks zu verstehen und nicht als Frontalunterricht oder Schulungsformat im Sinne eines Fernlehrgangs.
(4) Es gibt, sofern nicht im Angebot ausdrücklich anders ausgewiesen, keine Aufzeichnungen der Beratungs- und Gruppencalls, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Die Calls sind nicht als nachträglich konsumierbarer Schulungsstoff konzipiert.
(5) Es werden weder Lernziele vorgegeben noch ein Lehrplan. Es finden keine Lernerfolgskontrollen statt; solche sind weder vereinbart noch geschuldet. Es gibt keine Prüfungen, Teilnahmebescheinigungen und/oder Zertifikate. Es geht bei unserer Leistung nicht um die Vermittlung von Wissen im Sinne eines Fernunterrichts, sondern um die konkrete individuelle Beratung mit intensiver Betreuung sowie die Erbringung von Done-for-You- und Done-with-You-Leistungen, die sich auf die konkreten individuellen operativen und strategischen Herausforderungen des jeweiligen Kunden beziehen.
2.2 Konkretisierung der Leistung im Angebot
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem jeweiligen, vom Kunden in elektronischer Form gegengezeichneten Angebot (nachfolgend: Angebot). Das Angebot beschreibt insbesondere das gebuchte Produkt, die Laufzeit, die Vergütung sowie die Standardleistungen und etwaige Zusatzleistungen.
(2) Soweit Leistungen quantitativ definiert sind (z.B. Anzahl Werbetexte, Bild-Creatives, Iterationsrunden, Beratungscalls pro Woche, Onepager-Umfang, SEO-Beiträge, LinkedIn-Posts), gilt der im Angebot festgelegte Umfang als abschließend. Über den Standardumfang hinausgehende Leistungen sind kostenpflichtig und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(3) Die Erstellung von Werbetexten und Creatives sowie der Aufbau eines Marketing-Setups (CRM, Funnel, erste Kampagne, Onepager) erfolgen, sofern nicht im Angebot ausdrücklich anders geregelt, einmalig zu Beginn der Zusammenarbeit. Ein Anspruch auf dauerhafte oder wiederholte Done-for-You-Leistungen, insbesondere die Erstellung weiterer eigenständiger Kampagnen, besteht nicht; solche Leistungen können gesondert beauftragt werden.
(4) Iterationsrunden zu Done-for-You-Leistungen sind, soweit im Angebot nicht abweichend geregelt, auf zwei Runden pro Liefergegenstand begrenzt. Weitere Iterationen sind kostenpflichtig. Einzelheiten regelt § 4 Abs. 6 dieser AGB.
2.3 Optionale Leistungen und Add-ons
(1) Optionale Leistungen wie Retargeting-Kampagnen, Full-Ads-Pakete, SEO-Pakete, weitere Website-Unterseiten, Done-for-You Sales Hire, Akquise-Dienstleistungen und vergleichbare Zusatzangebote sind nicht Bestandteil der Standardleistungen und werden auf Grundlage gesonderter Angebote vereinbart und vergütet.
(2) Werden im Rahmen der Akquise-Dienstleistung telefonische Akquisetätigkeiten durch den Anbieter im Auftrag des Kunden durchgeführt, gelten ergänzend die Bestimmungen der hierzu zwischen den Parteien gesondert geschlossenen Zusatzvereinbarung Akquisedienstleistung. Im Falle von Widersprüchen geht die Zusatzvereinbarung diesen AGB vor.
2.4 Vor-Ort-Events, Workshops und Live-Termine
Es finden nach Absprache und sofern angeboten Vor-Ort-Events und Live-Workshops statt. Die Reise- und Unterkunftskosten sind, soweit im Angebot nicht abweichend geregelt, vom Kunden zu tragen. Sollte ein Event ausfallen, werden wir uns unverzüglich bemühen, einen Alternativtermin oder ein gleichwertiges Format anzubieten. Wir haften in keinem Fall für frustrierte Aufwendungen. Wir haften ferner nicht für höhere Gewalt.
2.5 Allgemeine Bestimmungen zur Leistungserbringung
(1) Der Anbieter bestimmt im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistung die konkreten Inhalte, Methoden und Werkzeuge nach billigem Ermessen anhand und im Rahmen des sich voraussichtlich ergebenden Bedarfs des Kunden im Sinne des § 315 BGB. Hiervon nicht erfasst ist der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang selbst; eine Reduzierung der vertraglich geschuldeten Standardleistungen kann der Anbieter hierauf nicht stützen.
(2) Die Auswahl des konkret eingesetzten Beraters und/oder Erfüllungsgehilfen erfolgt durch uns; der Kunde hat, sofern nicht anders vereinbart, keinen Anspruch auf einen bestimmten Berater und/oder Erfüllungsgehilfen. Wir sind berechtigt, uns zur Vertragserfüllung Dritter zu bedienen. Ein Kündigungsrecht des Kunden wird dadurch nicht begründet.
(3) Wir sind berechtigt, einzelne Beratungscalls und sonstige Termine innerhalb von 24 Stunden ohne Angabe von Gründen zu verschieben, insbesondere bei Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder vergleichbaren Umständen. Wir werden in diesem Fall einen schnellstmöglichen Ersatztermin vorschlagen.
(4) Teilleistungen sind zulässig, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.
(5) Ein Erfolg im Sinne eines bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisses (insbesondere Umsatz-, Gewinn-, Conversion- oder Rekrutierungsziele) ist zu keiner Zeit geschuldet, es sei denn, dies ist im Angebot ausdrücklich und schriftlich gesondert vereinbart. Es obliegt allein dem Kunden, die von uns erbrachten Leistungen wirtschaftlich gewinnbringend zu nutzen.
(6) Wir haften insbesondere nicht für die Erreichbarkeit, Verfügbarkeit oder Performance von Drittanbieter-Plattformen (z.B. Meta, Google, LinkedIn, Microsoft), für Account-Sperrungen oder Richtlinienänderungen seitens dieser Plattformen, für die Performance von Werbeanzeigen (insbesondere Klickpreise, Conversion-Rates, Reichweiten), für Personalentscheidungen des Kunden im Recruiting sowie für Inhalte und Daten, die der Kunde uns bereitstellt. § 8 dieser AGB bleibt unberührt.
(7) Unsere Leistung ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung.
(8) Wir verpflichten uns, alle uns vom Kunden zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen sorgfältig zu behandeln und aufzubewahren, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und nur zur jeweiligen Vertragsdurchführung zu nutzen.
§ 3 Vertragsschluss und Vertragsinhalt
(1) Die Darstellung unserer Leistungen auf Webseiten, in Werbemitteln, in Social-Media-Kanälen oder in vergleichbaren Medien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).
(2) Im Rahmen eines telefonischen oder per Videokonferenz geführten Beratungs- oder Verkaufsgesprächs (nachfolgend: Sales Call) erhält der Kunde von uns ein verbindliches, individualisiertes Angebot in elektronischer Form (typischerweise über eine elektronische Signatur-Plattform wie Qonto, SignWell o.ä.). Dieses Angebot enthält die für den jeweiligen Vertrag maßgeblichen Eckdaten (Produkt, Laufzeit, Leistungen, Vergütung, Zahlungsmodalitäten) sowie einen Verweis auf die jeweils gültige Fassung dieser AGB.
(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot durch elektronische Signatur in der vom Anbieter bereitgestellten Signatur-Plattform annimmt und der Anbieter seinerseits gegenzeichnet. Eine bloße mündliche oder fernmündliche Zusage des Kunden im Sales Call begründet nur dann einen Vertragsschluss, wenn der Kunde einwilligt, dass diese Zusage aufgezeichnet wird. Rechtsgrundlage ist dann Art. 6 Abs. 1 lit. ab) bzw. b) DSGVO.
(4) Vertragliche Inhalte werden dem Kunden im Rahmen des Angebots in Textform zugänglich gemacht. Die jeweils gültige Fassung dieser AGB wird dem Angebot als Anlage beigefügt oder als datierte/versionierte URL referenziert. Ein Anspruch auf zusätzliche schriftliche Dokumentation besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
(5) Wir behalten uns vor, Sales Calls sowie sonstige Beratungs- und Videokonferenz-Termine zu Beweis-, Schulungs- und Qualitätssicherungszwecken aufzuzeichnen. Eine Aufzeichnung erfolgt nur nach vorheriger Aufklärung des Kunden über Zweck, Art und Speicherdauer der Aufzeichnung sowie nach dessen ausdrücklicher Einwilligung. Die Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflich.
(6) Der Vertragsschluss begründet die Leistungsverpflichtung des Anbieters. Die operative Leistungserbringung beginnt mit dem im Angebot festgelegten Starttermin, spätestens jedoch mit Eingang der ersten Zahlung.
(7) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.
§ 4 Leistungs- und Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist für die Umsetzung des sich aus unseren Leistungen ergebenden Handlungs- und Optimierungsbedarfs in seinem eigenen Unternehmen selbst verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen zu vergüten, die nachfolgend genannten Mitwirkungspflichten zu erbringen und erforderliche Kosten, insbesondere Werbe-, Tool- und Lizenzkosten, zu tragen.
4.1 Allgemeine Mitwirkungspflichten
(1) Der Kunde stellt uns alle für die Ausführung unserer Leistungen notwendigen und benötigten Unterlagen, Daten, Zugänge und Informationen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung und setzt uns von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis, die für die Ausführung unserer Leistungen relevant sind.
(2) Der Kunde nimmt das Onboarding innerhalb der ersten sieben (7) Tage nach Vertragsbeginn wahr und stellt innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Anforderung sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Zugänge bereit (insbesondere zu Ad-Konten bei Meta, Google und LinkedIn, zum CRM, zur Website bzw. zum Hosting, zu E-Mail- und Domain-Diensten, zu sozialen Netzwerken sowie zu sonstigen Drittanbietersystemen).
(3) Soweit die Leistung Werbeanzeigen umfasst, verpflichtet sich der Kunde zur Bereitstellung des im Angebot vereinbarten Werbebudgets, mindestens jedoch eines Budgets von 1.500 Euro pro Monat (netto) für Ads. Dieses Budget ist als Mindestbudget zu verstehen; eine sinnvolle Performance kann erst ab diesem Niveau erwartet werden.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass er auf produktbezogene Anfragen, Rückfragen und Vorlagen des Anbieters innerhalb angemessener Frist, im Regelfall innerhalb von fünf (5) Werktagen, reagiert. Auf Verlangen hin hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Daten und Unterlagen sowie seiner Auskünfte schriftlich zu bestätigen.
4.2 Kommunikationskanal und Erreichbarkeit
(1) Die Parteien legen mit dem Onboarding einen primären Kommunikationskanal fest (in der Regel Microsoft Teams). Mitteilungen, Vorlagen, Freigabeanfragen und Rückmeldungen, die über diesen Kanal versandt werden, gelten als wirksam zugegangen, sobald sie technisch abrufbar sind, spätestens jedoch am auf die Abrufbarkeit folgenden Werktag.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, den vereinbarten Kommunikationskanal regelmäßig, mindestens einmal täglich an Werktagen, auf neue Mitteilungen, Vorlagen und Freigabeanfragen zu prüfen. Über den vereinbarten Kanal versandte Vorlagen, Freigabeanfragen und Rückmeldungen gelten als am Tag des technischen Eingangs zugegangen.
4.3 Freigaben, Iterationen und Abnahme
(1) Vorlagen, Entwürfe und sonstige Liefergegenstände im Rahmen von Done-for-You-Leistungen (z.B. Werbetexte, Creatives, CRM-Setups, Funnel-Strukturen, Onepager, Recruiting-Materialien) werden dem Kunden über den vereinbarten Kommunikationskanal zur Freigabe vorgelegt.
(2) Der Kunde hat seine Freigabe oder etwaige Änderungswünsche innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Zugang in Textform zu erklären. Erklärt sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, gilt der Liefergegenstand als freigegeben und, soweit es sich um eine werkvertragliche Teilleistung handelt, als abgenommen. Unerhebliche Mängel stehen einer Freigabe bzw. Abnahme nicht entgegen.
(3) Pro Liefergegenstand stehen dem Kunden, soweit im Angebot nicht abweichend geregelt, zwei (2) Iterationsrunden ohne Aufpreis zur Verfügung. Eine Iterationsrunde umfasst die strukturierte Sammlung sämtlicher Änderungswünsche durch den Kunden innerhalb der Freigabefrist und die anschließende Überarbeitung durch den Anbieter. Erfolgt eine Rückmeldung des Kunden außerhalb der vereinbarten Freigabefrist (mehr als fünf Werktage nach Vorlage), zählt diese als zweite Iterationsrunde, da sie den Anbieter zur erneuten Befassung mit dem Liefergegenstand zwingt.
(4) Einmal vom Kunden freigegebene grundlegende Festlegungen (insbesondere Markenfarben, Logos, Typo, Tonalität, Copy-Grundstruktur, CRM-Architektur) gelten als verbindlich. Nachträgliche Änderungen solcher freigegebener Festlegungen sind keine Iteration mehr und werden gesondert vergütet.
(5) Werden für eine Leistung wiederkehrende Abnahmen oder Statusbestätigungen erforderlich, dokumentiert der Anbieter die Vorlagen und Anfragen über den vereinbarten Kommunikationskanal. Die Beweislast für eine etwaige Mängelrüge innerhalb der Freigabefrist trägt der Kunde.
4.4 Verhalten in Live-Formaten und Ausschlussgründe
(1) Der Kunde verpflichtet sich, sich bei der Teilnahme an Beratungscalls, Gruppencalls, Live-Workshops und Vor-Ort-Events sozialadäquat zu verhalten und den Verlauf der Kommunikation und Durchführung des jeweiligen Formats nicht zu stören. Im Falle unangemessenen oder störenden Verhaltens werden wir den Kunden ermahnen und sind im Wiederholungsfall, nach Abwägung aller relevanten Umstände und nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an einzelnen oder allen Live-Formaten auszuschließen. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt; § 5 Abs. 4 dieser AGB gilt entsprechend.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, uns über etwaige zwischenzeitliche Erkrankungen, Beeinträchtigungen oder sonstige Umstände, die die Kommunikation oder die Leistungserbringung erheblich stören oder unmöglich machen, unverzüglich und unaufgefordert zu informieren.
4.5 Schutzrechte und Inhalte des Kunden
(1) Der Kunde versichert, dass die von ihm überlassenen Dateien, Fotos, Bilder, Texte, Logos, Marken und sonstigen Unterlagen (nachfolgend: Content) nicht mit Schutzrechten Dritter belastet sind oder dass er zur Nutzung und Verwendung berechtigt ist. Der Kunde stellt uns von jedweder Inanspruchnahme Dritter hinsichtlich des von ihm bereitgestellten Materials auf erstes Anfordern frei. Diese Freistellung umfasst auch angemessene Kosten zweckmäßiger Rechtsverteidigung.
4.6 Eigene Akquise- und Werbeaktivitäten des Kunden
(1) Soweit der Kunde im Rahmen seiner eigenen Vertriebs- und Marketingaktivitäten Werbemaßnahmen ergreift (insbesondere E-Mail-Marketing, Telefon- und Cold-Calling-Akquise, Cold-Mailing-Kampagnen, LinkedIn-Outbound), ist er für die Einhaltung der dafür geltenden rechtlichen Vorschriften, insbesondere der Vorgaben des UWG (insbesondere § 7 UWG), der DSGVO und des BDSG, allein verantwortlich. Wir erteilen hierzu keine rechtliche Beratung.
(2) Der Kunde stellt uns von jedweder Inanspruchnahme Dritter (insbesondere wegen unerbetener Werbung, wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen, datenschutzrechtlicher Beschwerden oder Bußgelder) frei, soweit diese auf Akquise- und Werbeaktivitäten zurückzuführen sind, die der Kunde in eigener Verantwortung durchführt. Diese Freistellung umfasst auch angemessene Kosten zweckmäßiger Rechtsverteidigung.
(3) Soweit Akquisetätigkeiten durch uns als Dienstleistung im Auftrag des Kunden erbracht werden, gelten ergänzend die Bestimmungen der gesondert geschlossenen Zusatzvereinbarung Akquisedienstleistungen, sowie der dazugehörige Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Im Rahmen dieser Tätigkeiten ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO; der Anbieter handelt ausschließlich als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DSGVO.
4.7 Verbrauchereigenschaft
Der Kunde verpflichtet sich, uns spätestens beim Vertragsschluss über seine etwaige Verbraucher- oder Unternehmereigenschaft aufzuklären. Gibt der Kunde an, Unternehmer bzw. Kaufmann bzw. vorsteuerabzugsberechtigt zu sein, oder dass er unsere Leistungen zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken in Anspruch nimmt, kann er sich später nicht auf die Vorschriften über den Verbraucherwiderruf berufen. § 13 dieser AGB bleibt unberührt.
4.8 Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit
(1) Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für alle Datenverarbeitungen, die der Anbieter in seinem Auftrag durchführt. Der Kunde stellt insbesondere sicher:
(a) das Vorliegen einer Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO für jede Verarbeitung;
(b) die Erfüllung der Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 DSGVO gegenüber den betroffenen Personen;
(c) die fristgerechte Beantwortung von Betroffenenrechten gemäß Art. 12 ff. DSGVO.
Der Anbieter unterstützt den Kunden hierbei nach Maßgabe des jeweiligen Auftragsverarbeitungsvertrags.
(2) Der Kunde gibt die Zwecke und die wesentlichen Mittel der Verarbeitung vor. Der Anbieter trifft hinsichtlich der materiellen Rechtsgrundlage der Verarbeitung keine eigene Prüfungspflicht; er handelt ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Soweit nicht im Angebot ausdrücklich anders geregelt, wird die Leistung einschließlich der Übertragung von Nutzungsrechten gemäß § 11 dieser AGB durch eine im Angebot ausgewiesene Vergütung abgegolten. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung wird, sofern nicht abweichend vereinbart, mit Vertragsschluss in voller Höhe zur Zahlung fällig. Bei Ratenzahlung sind die vereinbarten Teilbeträge jeweils zum vereinbarten Fälligkeitsdatum, im Regelfall an dem Tag des jeweiligen Monats, der durch seine Zahl dem Tag des Vertragsschlusses entspricht, zu zahlen.
(3) Wir akzeptieren Zahlungen per SEPA-Lastschrift (auch über GoCardless oder vergleichbare Zahlungsdienstleister), Banküberweisung sowie weitere Zahlungsmittel nach Vereinbarung. Der Kunde erteilt mit Vertragsschluss, soweit so vereinbart, ein SEPA-Lastschriftmandat und ermächtigt den Anbieter, sämtliche aus diesem Vertrag resultierenden Forderungen von dem benannten Konto einzuziehen. Maßgeblich für den fristgerechten Zahlungseingang ist der Eingang auf dem Konto des Anbieters.
(4) Die Vergütungspflicht bleibt auch in den Fällen bestehen, in denen die Leistung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund verschuldetermaßen nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden kann (z.B. Nichtwahrnehmung von Beratungscalls, fehlende Mitwirkung, fehlende Bereitstellung von Zugängen, fehlende Freigaben). § 615 Satz 2 BGB wird abgedungen.
(5) Im Falle einer Rücklastschrift infolge fehlgeschlagenen Lastschrifteinzugs ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei (3) Werktagen nach Rückbuchung an das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen und uns von den hierdurch entstehenden Bankgebühren freizustellen. Daneben hat der Kunde, sofern er die Rücklastschrift zu vertreten hat, eine Rücklastschrift-Pauschale in Höhe von 10,00 Euro je Vorgang zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns ein Schaden in dieser Höhe nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
(6) Bei Einmalzahlung kann das Angebot einen Skonto bzw. Rabatt im Vergleich zur Ratenzahlung vorsehen. Reduzierte Preise, Rabatte, Anrechnungen (z.B. die Anrechnung des IT-Pipeline-Blueprint-Workshops oder eines Testmonats auf eine nachgelagerte Programmbuchung) und Gutscheine ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
§ 6 Verzug, Leistungsverweigerung und Schadensersatz
(1) Der Kunde kommt, ohne dass es einer Mahnung bedarf, in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet.
(2) Im Falle des Verzugs sind wir berechtigt, unsere Leistungen einstweilen zurückzubehalten, bis der Rückstand vollständig ausgeglichen ist.
(3) Im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung sind wir berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, wenn der Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten oder einem Betrag, der zwei Raten entspricht, in Verzug gerät. Im Falle der außerordentlichen Kündigung können wir die für die Restlaufzeit vereinbarte Vergütung als Schadensersatz geltend machen, abzüglich derjenigen Aufwendungen, die wir aufgrund der Beendigung erspart haben, sowie desjenigen, was wir durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erworben oder zu erwerben böswillig unterlassen haben (§ 615 Satz 2 BGB analog). Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass die anzurechnenden Beträge höher sind bzw. der Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
(4) Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem der Kunde sich in Zahlungsverzug befindet, sowie um den Zeitraum, in dem wir durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (insbesondere höhere Gewalt, Arbeitskampf, Pandemien, Störungen seitens Drittanbieter-Plattformen), an der Leistung gehindert sind, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Fristen verlängern sich ferner um den Zeitraum, in welchem der Kunde vertragswidrig seine Mitwirkungspflichten gemäß § 4 dieser AGB nicht erbringt.
(5) Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Eine vom Kunden gesetzte Nachfrist muss angemessen sein; eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.
§ 7 Garantien
(1) Soweit der Anbieter im Angebot Garantien zusichert, gelten diese als zusätzliche, akzessorische Zusicherungen oberhalb der vertraglich geschuldeten Dienstleistung. Sie machen den Vertrag nicht zur Erfolgsschuld; geschuldet bleibt die in § 2 dieser AGB beschriebene Beratungs- und Done-for-You-Leistung.
(2) Sofern im Angebot ausdrücklich vereinbart, gelten folgende Standardgarantien:
Setup-Garantie: Der Anbieter garantiert, dass das vereinbarte Marketing- und Sales-Setup (insbesondere CRM, Skripte, erste Kampagne) innerhalb von 30 Tagen nach Leistungsstart eingerichtet ist. Sollte dies aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, nicht der Fall sein, arbeitet der Anbieter ohne Mehrkosten weiter, bis das Setup vollständig abgeschlossen ist. Die 30-Tage-Frist beginnt mit der vollständigen Bereitstellung der unter § 4 dieser AGB genannten Mitwirkungen durch den Kunden. Bei verzögerter oder unterlassener Mitwirkung verlängert sich die Frist entsprechend.
Ergebnis-Garantie: Sofern im Angebot vereinbart, garantiert der Anbieter, dass innerhalb von 90 Tagen nach Leistungsstart eine im Angebot definierte Anzahl qualifizierter Anfragen im CRM des Kunden vorliegt. Erreicht der Kunde dieses Ergebnis nicht, arbeitet der Anbieter ohne Mehrkosten weiter, bis das Ergebnis erreicht ist, längstens jedoch für weitere 90 Tage nach Ablauf der ursprünglichen 90-Tage-Frist. Voraussetzung der Ergebnis-Garantie ist die kumulative Erfüllung der im Angebot ausgewiesenen Bedingungen, insbesondere: Onboarding-Termin innerhalb der ersten sieben Tage wahrgenommen, Werbebudget gemäß § 4 Abs. 3 dieser AGB umgesetzt, Teilnahme an mindestens 60 % der angebotenen Beratungs- und Gruppencalls, vollständige Bereitstellung der erforderlichen Zugänge sowie Umsetzung der vereinbarten Vertriebsmaßnahmen, sowie zeitnahe Kontaktierung des Leads.
Bewerber-Garantie: Sofern im Angebot vereinbart, garantiert der Anbieter, dass innerhalb von 30 Tagen nach Live-Schaltung einer Social Recruiting Kampagne ein qualifizierter Bewerber den Funnel durchlaufen, sprich Name und Kontaktdaten bereitgestellt hat (nachfolgend: Bewerberlead). Erreicht der Kunde dieses Ergebnis nicht, wird die Vergütung für den ersten Monat der Leistung auf die übrige Vergütung voll angerechnet. Voraussetzung der Bewerber-Garantie ist, dass kein qualifizierter Bewerberlead vorliegt. Die Qualifikation wird gemeinsam mit dem Kunden festgelegt und erfolgt in der Regel anhand von Eckdaten wie sie im Bewerber-Quiz angefragt werden anhand objektiver Kriterien. Wir haften nicht für Falschangaben des Bewerbers. Es obliegt dem Kunden, eingehende Bewerberleads zeitnah zu kontaktieren.
(3) Die Geltendmachung von Garantieansprüchen ist innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Ablauf der jeweiligen Garantiefrist gegenüber dem Anbieter in Textform anzuzeigen. Werden die im Angebot genannten Bedingungen nicht erfüllt, entfällt der Garantieanspruch ersatzlos.
(4) Eine über den jeweiligen Garantieinhalt hinausgehende Rückerstattung gezahlter Beträge ist im Rahmen der Garantien nicht geschuldet. § 8 dieser AGB bleibt unberührt.
§ 8 Haftung
(1) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt.
(2) Bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir ebenfalls unbeschränkt. Gleiches gilt für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer von uns ausdrücklich übernommenen Garantie.
(3) Im Übrigen haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur dann, wenn eine Kardinalspflicht verletzt wird, also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei Verletzung einer Kardinalspflicht ist die Haftung jedoch auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der vertraglichen Vergütung gemäß § 5 dieser AGB für die letzten drei (3) Monate vor der Verletzung im Verhältnis zum Kunden.
(4) Schadensersatzansprüche sind mit Ausnahme der Haftung nach den Absätzen 1 bis 3 dieses § 8 ausgeschlossen.
(5) Wir haften, mit Ausnahme der Haftung nach den Absätzen 1 und 2, insbesondere nicht für Schäden, die auf Account-Sperrungen, Richtlinienänderungen, Ausfällen oder Performance-Schwankungen von Drittanbieter-Plattformen (z.B. Meta, Google, LinkedIn, Microsoft) beruhen, für die Performance von Werbekampagnen oder die wirtschaftliche Verwertbarkeit unserer Leistungen, für Personalentscheidungen des Kunden im Rahmen von Recruiting-Kampagnen, sowie für Folgen, die sich aus Inhalten, Daten oder Anweisungen ergeben, die der Kunde uns zur Verfügung stellt.
(6) Wir haften, mit Ausnahme der Haftung nach den Absätzen 1 und 2, bei Datenschutzverletzungen ausschließlich nach Maßgabe des Art. 82 Abs. 2 S. 2 DSGVO als Auftragsverarbeiter, das heißt nur dann, wenn er den ihm durch die DSGVO speziell auferlegten Pflichten als Auftragsverarbeiter nicht nachgekommen ist oder einer rechtmäßigen Weisung des Kunden nicht oder zuwider gehandelt hat. Eine darüber hinausgehende Haftung ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
(7) Wir bieten keine Rechtsberatung an. Es obliegt dem Kunden, zu prüfen, ob die Ausführung der vereinbarten Leistungen oder die Nutzung der Arbeitsergebnisse Rechte Dritter verletzt oder gegen gesetzliche Vorschriften verstößt; insbesondere im Hinblick auf von ihm selbst verantwortete Akquise- und Werbeaktivitäten gemäß § 4 Abs. 6 dieser AGB.
(8) Wir haften ferner, mit Ausnahme der Haftung nach den Absätzen 1 und 2, nicht für Schäden, die auf einer autonomen Funktion implementierter Automatisierungen, Workflows oder KI-Systeme beruhen, soweit diese im Auftrag des Kunden eingerichtet, vom Kunden freigegeben und vom Kunden produktiv genutzt werden.
(9) Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen des Anbieters.
§ 9 Verjährung
(1) Ansprüche des Kunden wegen leichter Verletzung einer Kardinalspflicht im Sinne des § 8 Abs. 3 dieser AGB verjähren, mit Ausnahme der Ansprüche aus § 8 Abs. 1 und 2 dieser AGB, innerhalb eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
(2) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 10 Vertraulichkeit und Kommunikation
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Verhandlung und dem Abschluss sowie der Durchführung des jeweiligen Vertrages erlangen, einschließlich Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, Strategien, Kundenlisten, Preismodellen, Skripten, ICP-Definitionen, CRM-Daten und Reporting-Ergebnissen, streng vertraulich zu behandeln, soweit die relevanten Fakten nicht öffentlich bekannt sind oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich angeordnet ist.
(2) Wir verpflichten uns, alle Kenntnisse, die wir aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhalten, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl unsere Mitarbeiter als auch von uns herangezogene Dritte in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten. Die Vertraulichkeitspflichten beider Parteien bestehen über das Ende der Zusammenarbeit hinaus für weitere zwei (2) Jahre fort.
(3) Beide Parteien verpflichten sich zu einer positiven wertschätzenden Kommunikation. Sachliche Kritik ist willkommen.
(4) Die Pflicht aus Absatz 3 gilt insbesondere für öffentliche Bewertungen, Posts in sozialen Netzwerken, Beiträge in Branchenmedien sowie für Äußerungen gegenüber Wettbewerbern, Kunden und Geschäftspartnern der jeweils anderen Partei.
§ 11 Nutzungsrechte
(1) Sämtliche im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen, Inhalte und Arbeitsergebnisse sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt. Soweit die nach dem UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist, gelten diese gleichsam als geschützt.
(2) Wir haben das unbeschränkte und ausschließliche Urheberrecht sowie sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an allen Inhalten, die im Rahmen des Vertrages bereitgestellt werden, sowie an allen in Erfüllung oder bei Gelegenheit der Leistungserbringung erzielten Arbeitsergebnissen einschließlich Notizen, Pläne, Konzepte, Entwürfen und sonstigen Zwischenschritten (nachfolgend: Arbeitsergebnisse). Jegliche Nutzung außerhalb des in diesem Vertrag bestimmten Umfangs ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
(3) Individuelle Inhalte: An allen im Rahmen der Vertragsbeziehung individuell für den Kunden erstellten Inhalten (z.B. Strategiepapiere, Konzepte, Funnel-Strukturen, Copytexte, Anzeigen, Automatisierungen, Grafiken, Onepager-Designs, Skripte, Datenanalysen) erhält der Kunde mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Die Rechteübertragung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Kunde uns gegenüber sämtliche Vergütungspflichten erfüllt hat. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht vollständig bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abreden bei uns.
(4) Standardisierte Inhalte: An standardisierten Inhalten des Anbieters (z.B. Schulungsvideos, Vorlagen, Frameworks, Trainingsinhalte, Checklisten, Präsentationen, Templates, Custom-GPTs und ähnliche Werkzeuge) verbleibt das Eigentum beim Anbieter. Der Kunde erhält hieran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, beschränkt auf die Dauer der Vertragslaufzeit und auf die eigenen geschäftlichen Zwecke des Kunden. Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder Vervielfältigung ist unzulässig.
(5) Wir sind berechtigt, eigene urheberrechtlich geschützte Elemente (z.B. Frameworks, Prozesse, Templates, Methodiken) auch nach Vertragsschluss in anderen Kundenprojekten wiederzuverwenden, soweit hierdurch keine vertraulichen oder spezifischen Daten des Kunden offengelegt werden.
(6) Wir sind ferner berechtigt, Arbeitsergebnisse in anonymisierter oder abstrahierter Form für interne Schulungs- und Demonstrationszwecke sowie zur Weiterentwicklung unserer Methodik zu verwenden, sofern keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.
(7) Verstößt der Kunde gegen die Bestimmungen dieses § 11, werden sämtliche erteilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an uns zurück. Der Kunde hat in diesem Fall die Nutzung der betroffenen Inhalte unverzüglich und vollständig einzustellen.
(8) Über den Umfang der Nutzung steht uns gegenüber dem Kunden ein Auskunftsanspruch zu.
§ 12 Referenznennung, Testimonials und Bild-/Tonaufnahmen
(1) Wir sind berechtigt, den Namen, das Logo und die Marke des Kunden in üblich-zumutbarer Weise zu Referenzzwecken zu verwenden, insbesondere im Rahmen von Webpräsenzen, Pitch-Decks, Kundenlisten, Sales-Materialien und sonstigen Vertriebs- und Werbezwecken.
(2) Eine darüber hinausgehende Nutzung von Bewertungen, Testimonials, Erfolgsstorys, Bild- oder Tonaufnahmen des Kunden, seiner Geschäftsführer oder Mitarbeiter zu Werbezwecken bedarf jeweils einer gesonderten, jederzeit widerruflichen Einwilligung gemäß den jeweils geltenden datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Vorschriften.
§ 13 Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)
(1) Unsere Leistungen richten sich gemäß § 1 Abs. 4 dieser AGB ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein vertragliches Widerrufsrecht für Unternehmer wird nicht eingeräumt.
(2) Soweit der Kunde ausnahmsweise als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB anzusehen ist, gilt die nachstehende Widerrufsbelehrung. Der Kunde verpflichtet sich gemäß § 4 dieser AGB, uns spätestens beim Vertragsschluss über seine Verbraucher- bzw. Unternehmereigenschaft aufzuklären; gibt er an, Unternehmer zu sein oder unsere Leistungen zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken in Anspruch zu nehmen, kann er sich später nicht auf die Vorschriften über den Verbraucherwiderruf berufen.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht
Du hast das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Dein Widerrufsrecht auszuüben, musst Du uns
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Du kannst dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.
Folgen des Widerrufs
Wenn Du diesen Vertrag widerrufst, haben wir Dir alle Zahlungen, die wir von Dir erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Deinen Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, mit Dir wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Dir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hast Du verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hast Du uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Du uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtest, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Du den Vertrag widerrufen willst, dann fülle bitte dieses Formular aus und sende es zurück.)
An:
Agentur mit Plan GmbH
Schreberstr. 16
90411 Nürnberg
E-Mail: hello@justclose.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): __________
Bestellt am (*) / erhalten am (*): __________
Name des/der Verbraucher(s): __________
Anschrift des/der Verbraucher(s): __________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): __________
Datum: __________
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 14 Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrecht
Die Aufrechnung mit anderen als Forderungen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sowie die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
§ 15 Datenschutz
(1) Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://justclose.de/datenschutzerklaerung.
(2) Soweit wir personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung gegenüber dem Kunden verarbeiten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungsdaten und projektbezogene Informationen, sind wir hierfür eigenverantwortlich; Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
(3) Soweit wir im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, insbesondere im Rahmen von CRM-Setups, Recruiting-Kampagnen, Bewerbermanagement, Akquisetätigkeiten oder vergleichbaren Done-for-You-Leistungen, ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO und wir Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Nr. 8 und Art. 28 DSGVO. Die Parteien schließen vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
(4) Der Anbieter handelt im Rahmen der Auftragsverarbeitung ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden. Eigene Verarbeitungszwecke verfolgt der Anbieter im Auftragsverhältnis nicht; insbesondere führt der Anbieter keine kundenübergreifende Auswertung, kein Profiling und keine Anreicherung der im Auftrag verarbeiteten Daten zu eigenen Zwecken durch.
(5) Eine Nutzung personenbezogener Daten zu Marketing- und Werbezwecken erfolgt ausschließlich auf Grundlage gesonderter, freiwilliger und jederzeit widerruflicher Einwilligungen.
(6) Wir behalten uns vor, mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden Sales Calls, Beratungs- und Videokonferenz-Termine sowie Kickoff-Calls zu Beweis-, Schulungs- und Qualitätssicherungszwecken aufzuzeichnen. § 3 Abs. 5 dieser AGB gilt entsprechend.
§ 16 Laufzeit, automatische Verlängerung und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Während der vereinbarten Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses ausgeschlossen, sofern dies im Angebot nicht anders durch ein Sonderkündigungsrecht vereinbart ist.
(2) Sofern im Angebot nicht abweichend geregelt, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit automatisch um die jeweilige Ursprungslaufzeit, wenn er nicht zuvor von einer der Parteien in Textform gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt einen (1) Monat zum Ende der jeweils laufenden Vertragsperiode bei Programmen mit Mindestlaufzeit bis zu sechs Monaten und drei (3) Monate zum Ende der jeweils laufenden Vertragsperiode bei Programmen mit einer Mindestlaufzeit ab zwölf Monaten.
(3) Eine automatische Verlängerung erfolgt stets innerhalb desselben Produkts; ein automatischer Wechsel in ein anderes Produkt (z.B. von einem 3-Monats-Programm in ein 12-Monats-Programm) erfolgt nicht. Ein Produktwechsel bedarf einer ausdrücklichen, gesonderten Vereinbarung in Form einer Vertragsergänzung oder eines neuen Angebots.
(4) Soweit im Angebot eine Ausstiegsklausel vorgesehen ist (z.B. eine 90-Tage-Ausstiegsklausel bei Programmen mit 12-monatiger Laufzeit), kann der Kunde innerhalb der dort genannten Frist unter den dort genannten Bedingungen vom Vertrag zurücktreten. Die Modalitäten ergeben sich abschließend aus dem jeweiligen Angebot.
(5) Bei Testmonats-Angeboten und vergleichbaren zeitlich befristeten Einstiegsprogrammen erfolgt keine automatische Verlängerung; das Vertragsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, sofern nicht eine ausdrückliche Buchung des nachgelagerten Programms erfolgt. Hierzu muss das Angebot explizit „Testmonat" genannt sein.
(6) Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform und ist zu richten an: hello@justclose.de. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist deren Zugang beim Anbieter.
(7) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere, aber nicht abschließend, vor bei Zahlungsverzug des Kunden gemäß § 6 Abs. 3 dieser AGB, bei wiederholten und erheblichen Verletzungen der Mitwirkungspflichten gemäß § 4 dieser AGB nach Abmahnung, bei wiederholten Verstößen gegen § 4 Abs. 4 dieser AGB (Verhalten in Live-Formaten), bei schweren Verstößen gegen die Vertraulichkeit gemäß § 10 dieser AGB sowie bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder dessen Ablehnung mangels Masse.
(8) Die außerordentliche Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Kündigungsgrundes erklärt werden und, soweit gesetzlich erforderlich, zuvor mit angemessener Frist angedroht worden sein.
(9) Beruht die fristlose Kündigung auf einem vertragswidrigen Verhalten des Kunden, behalten wir uns als Mindestschaden die für die Restlaufzeit vereinbarte Vergütung vor; im Übrigen gilt § 6 Abs. 3 dieser AGB entsprechend. Dem Kunden bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden oder kein Schaden entstanden ist.
§ 17 Änderungen der AGB
(1) Wir sind berechtigt, diese AGB mit angemessener Ankündigungsfrist nach billigem Ermessen zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar ist.
(2) Wir teilen dem Kunden die Änderung spätestens sechs (6) Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform bzw. per E-Mail mit. Ist der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden, kann er ihr unverzüglich, spätestens jedoch binnen eines Monats ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widersprechen (Widerspruchsfrist). Widerspricht der Kunde innerhalb der Widerspruchsfrist, endet der Vertrag mit Ablauf der Widerspruchsfrist, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf.
(3) In der Änderungsmitteilung weisen wir auf das Widerspruchsrecht und die Folgen unterlassenen Widerspruchs (Genehmigungsfiktion) sowie auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses im Falle eines fristgerechten Widerspruchs ausdrücklich hin.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Nebenabreden oder vorrangige Individualabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Der Einbeziehung anderweitiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform. Das Gleiche gilt für eine Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Im Falle von Widersprüchen zwischen einem individuellen Angebot, einer Vertragsergänzung und diesen AGB gehen das Angebot und die Vertragsergänzung diesen AGB vor.
(3) Alle angegebenen Preise und Zahlungen verstehen sich, sollte es sich beim Kunden um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handeln, inklusive, andernfalls zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
(4) Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(5) Leistungs- und Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche aus diesem Vertrag ist Nürnberg.
(6) Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ist Nürnberg ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten. Handelt es sich beim Kunden um einen Verbraucher, gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand.
(7) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit, Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, im gesetzlich zulässigen Umfang, diejenige wirksame Regelung, die der unwirksamen in ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer Regelungslücke.